Die SAAP ist eine Arbeitsgemeinschaft der von der Regierung von Oberbayern anerkannten Ausbildungsstätten nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes (Staatlich Anerkannte Ausbildungsstätten für Psychotherapie); neben den Ausbildungsstätten nach § 6 PsychThG sind das die Hochschulambulanzen an Psychologischen Universitätsinstituten sowie die Ausbildungsstätten und Psychologischen Universitätsinstitute in Bayern.
Die Institute treffen sich in regelmäßigen Abständen zweimal pro Jahr um Fragen der Ausbildung, Abrechnung und die Ausbildungsinstitute betreffende berufspolitische Fragen zu besprechen und sich im Einzelfall mit Anliegen an die zuständigen Institutionen und Behörden zu wenden. Die SAAP ist keine verfasste Institution, vielmehr organisieren sich die dort vertretenen Institute selbst. Daher besteht weder ein Leitungsgremium noch eine Geschäftsstelle.
Regierung von Oberbayern: Landesprüfungsamt & Approbationsangelegenheiten
Für die staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Approbation (PP, KJP) ist seit 2015 ausschließlich die Regierung von Oberbayern (München) zuständig:
Sachgebiet 55.3
Rechtsfragen akademische Heilberufe; Berufsaufsicht, zugeordnet ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie (Link: Regierung von Oberbayern)
Abrechnung der Ambulanzen
Seit 2014 rechnen die Ambulanzen der Institute nicht mehr über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ab, weil dem stationären Sektor zugeordnet wurden (ambulante Behandlung in stationären Einrichtungen). Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009. Gemäß § 120 Abs. 3 SGB V übermitteln die Ambulanzen an Ausbildungsstätten (§ 6 PsychThG, § 117 Abs. 2 SGB V) die in § 295 Abs. 1 (Nr. 2 und 3) SGB V genannten Angaben im Wege der elektronischen Datenübermittlung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern direkt den jeweiligen Krankenkassen. Das "Nähere über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen und der erforderlichen Vordrucke" muss von den Vertragsparteien nach § 301 Abs. 3 SGB V vereinbart werden.
Die in der SAAP vertretenen Ausbildungsinstitute haben 2013 erstmals einen Vertrag mit den bayerischen Krankenkassen abgeschlossen. Derzeit gelten die Verträge in der Fassung vom 7.09.2018 (der Vertrag kann im internen Bereich eingesehen werden):
Vergütungsvereinbarung gemäß § 120 Absatz 2 i. V. m. § 117 Absatz 2 und 3 SGB V für die ambulanten psychotherapeutischen Leistungen der staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute für die Ausbildung nach dem § 6 Psychotherapeutengesetz sowie der Hochschulambulanzen an Psychologischen Universitätsinstituten für die bayerischen Krankenkassen sowie die Ausbildungsstätten und Psychologischen Universitätsinstitute in Bayern
zwischen
den Ausbildungsinstituten (SAAP Bayern)
und
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
BKK Landesverband Bayern
IKK classic
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Knappschaft – Regionaldirektion München
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) – Landesvertretung Bayern
Für die Verhandlungen mit den Bayerischen Krankenkassen wurde in der SAAP ein Verhandlungsteam benannt:
Rainer Knappe (AVM - Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation e. V.)
Dr. Jürgen Thorwart (Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie München)
Dr. Harald Krebs (Hochschulambulanz, Uni Würzburg)
Dr. Beate Unruh (MAP- Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse) bis 1/2021
Vertretung der SAAP in der Psychotherapeutenkammer Bayern
Die SAAP ist mit einer/m Vertreter*in bzw. einer/m stellvertretenden Vertreter*in in der Delegiertenversammlung der PTK Bayern (www.ptk-bayern.de) vertreten (Stand 10/2022):
Sprecher: Dr. Ulrich Goldmann (MUNIP)
Stellvertretende Sprecherin: Dr. Christine Bauriedl-Schmidt (MAP)
SAAP Bayern I Administrator: Dr. Jürgen Thorwart |